Bundesteilhabegesetz ja, aber wie?

Aus einem Schreiben des Bezirkstags:

„Die Koalitionsparteien CDU, CSU und SPD haben sich im Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages darauf verständigt, die Leistungen an Menschen, die aufgrund einer wesentlichen Behinderung nur eingeschränkte Möglichkeiten haben, aus dem bisherigen „Fürsorgesystem“ herauszuführen und die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterzuentwickeln. Die Leistungen sollen sich am persönlichen Bedarf orientieren und entsprechend eines bundeseinheitlichen Verfahrens personenbezogen ermittelt werden. Leistungen sollen nicht länger institutionszentriert, sondern personenzentriert und unabhängig von der Wohnform bereitgestellt werden. Dabei soll die Einführung eines Bundesteilhabegeldes geprüft werden. Der Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt soll erleichtert werden.

Die Neuorganisation der Ausgestaltung der Teilhabe zugunsten der Menschen mit Behinderungen soll so geregelt werden, dass keine neue Ausgabendynamik entsteht.

Darüber hinaus sollen die Kommunen im Rahmen der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes im Umfang von fünf Milliarden jährlich von der Eingliederungshilfe entlastet werden.

Diesen Auftrag beabsichtigt die Bundesregierung mit einem Bundesteilhabegesetz für Menschen mit Behinderungen umzusetzen.

Der Bayerische Bezirketag teilt diese Zielsetzungen und fordert nachdrücklich deren Umsetzung in einem Bundesteilhabegesetz.

Das Bundeskabinett hat am 18.3.2015 beschlossen, dass die im Koalitionsvertrag vorgesehene Entlastung der Kommunen im Umfang von 5 Mrd. € jährlich durch den Bund nicht mehr an die Reform der Eingliederungshilfe und das Bundesteilhabegesetz gekoppelt sein soll. Damit wird eine neue Ausgangslage für die anstehende Gesetzgebung geschaffen. Die Reform der Eingliederungshilfe zu einem Bundesteilhabegesetz braucht eine solide finanzielle Grundlage. Dies wir durch diesen Kabinettsbeschluss, der eine Abkehr von der Vereinbarung im Koalitionsvertrag darstellt, deutlich erschwert. Die Bayerischen Bezirke bekräftigen deshalb ihre Forderung, dass die vorgesehene Entlastung der Kommunen im Umfang von 5 Mrd. € jährlich entsprechend der Belastung durch die Kosten der Eingliederungshilfe erfolgen muss.

Die nachfolgend genannten Eckpunkte für ein Bundesteilhabegesetz sind aus Sicht des Bayerischen Bezirketags essentielle Kernpunkte, um die im Koalitionsvertag genannten Ziele zu erreichen.“

Hier sind einiges Dokumente, die für euch interessant sind, der Inhalt geht aus den Titeln hervor. Zum Thema wurde auch eine interfraktionelle Arbeitsgruppe gegründet, an der Gabi teilnimmt. Hier die Briefe und Eckpunkte:

150320 Brandbrief an Fr. v. Hasselfeldt Bundesmilliarde

150320 Brandbrief an MP Bundesmilliarde

Top 2 Eckpunkte mit Begründungen 2015 03 27

 


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